OKP, Anordnungsmodell und Selbstzahler klingen komplizierter, als sie sind. Hier liest du in Ruhe nach, wie die Abrechnung in der Schweiz funktioniert — und wie du daraus saubere Honorarrechnungen für deine Praxis in Sekunden erstellst.
Grundlagen
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist die gesetzliche Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG). Psychotherapie, die über die OKP läuft, wird von der Grundversicherung mitgetragen — unter bestimmten Voraussetzungen.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtend. Sie regelt, welche Leistungen die Grundversicherung übernimmt.
Das Krankenversicherungsgesetz legt die Spielregeln fest. Psychotherapeutische Leistungen können über die OKP abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Leistung wann über die OKP läuft, hängt vom konkreten Fall ab. Die Verbände und die zuständigen Stellen geben hierzu verbindliche Auskunft.
Seit 1. Juli 2022
Mit dem Wechsel zum Anordnungsmodell können psychologische Psychotherapeut:innen seit dem 1. Juli 2022 ihre Leistungen direkt über die OKP abrechnen — vorher war das nur über das sogenannte Delegationsmodell möglich. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung.
Psycholog:innen rechnen ihre psychotherapeutischen Leistungen seit Juli 2022 selbst über die OKP ab, statt nur in Delegation einer ärztlichen Praxis.
Damit eine Behandlung über die OKP läuft, braucht es eine ärztliche Anordnung. Die genauen Anforderungen regeln die zuständigen Bestimmungen.
Berufsverbände wie FSP, ASP und SBAP informieren ihre Mitglieder zu den Bedingungen, Formalitäten und Voraussetzungen rund um das Anordnungsmodell.
TimeInvoicer trifft keine Aussagen darüber, welche Behandlung im Einzelfall über die OKP läuft. Die App unterstützt dich dabei, die daraus entstehende Rechnung sauber und nachvollziehbar zu erstellen.
Selbstzahler
Nicht jede psychotherapeutische Leistung läuft über die OKP. Selbstzahler-Termine und privat bezahlte Sitzungen werden direkt mit Klient:innen abgerechnet. Tarif 590 ist hier ein gängiger Bezugspunkt für psychotherapeutische Privat- und Selbstzahlerleistungen.
Bei privat bezahlten Sitzungen stellst du Klient:innen direkt eine Rechnung. Sauber aufgeschlüsselt, mit klarem Betrag in CHF.
Tarif 590 steht für psychotherapeutische Privat-/Selbstzahlerleistungen. Welche Position du ansetzt, entscheidest du im Rahmen deiner Praxis.
Kurz erklärt
In der Schweiz gibt es zwei Abrechnungswege. Der Unterschied liegt darin, wer die Rechnung zuerst erhält und bezahlt.
Die Klientin oder der Klient erhält die Rechnung, bezahlt sie und reicht sie anschliessend bei der Krankenkasse zur Rückerstattung ein.
Die Rechnung geht direkt an die Krankenkasse, die Klientel ist nicht in den Zahlungsfluss eingebunden. Welches Modell gilt, hängt vom Kontext ab.
Mit TimeInvoicer
Egal ob OKP-Honorarrechnung oder Selbstzahler-Rechnung: TimeInvoicer nutzt den Kalender, den du ohnehin führst. Termin antippen, Leistung prüfen, Rechnung als PDF erstellen. Ohne doppelte Erfassung, ohne schwere Praxissoftware.
Kalendereintrag öffnen, Leistung zuordnen, Rechnung als PDF erstellen. Die Terminzeit ist schon da, du tippst sie kein zweites Mal ein.
Ob Honorarrechnung oder privat bezahlte Sitzung — du erstellst beide Varianten als saubere PDF-Rechnung mit Beträgen in CHF.
Deine Praxisdaten bleiben auf dem Android-Gerät. Keine Cloud-Pflicht, keine Werbe-SDKs in der App.
Wie eine Honorarrechnung Schritt für Schritt entsteht, liest du auf der Seite Honorarrechnung für Therapie. Alle Werkzeuge findest du unter Funktionen.
TimeInvoicer stellt keine medizinischen Diagnosen und gibt keine Behandlungsempfehlungen. Die App ist eine Abrechnungs- und Rechnungshilfe für deinen Praxisalltag. Verbindliche Auskünfte zu OKP, Anordnungsmodell und Tarifen geben die zuständigen Stellen und Berufsverbände.
Loslegen
Lade TimeInvoicer und erstelle deine erste Honorar- oder Selbstzahler-Rechnung aus einem bestehenden Termin. Starte gratis und upgrade erst, wenn du den Mehrwert spürst.