Seit dem 1. Januar 2026 ist TARDOC der neue ambulante Einzelleistungstarif in der Schweiz und löst TARMED ab. Hier erfährst du sachlich, was das grob fürs Abrechnen in einer kleinen oder therapeutischen Praxis bedeutet — und wie du deine Selbstzahler- und Honorarrechnungen einfach hältst.
Was ist passiert
Der ambulante ärztliche Einzelleistungstarif TARMED wurde nach vielen Jahren abgelöst. Seit Anfang 2026 gilt TARDOC als neuer Tarif für ambulante Einzelleistungen. Begleitend dazu kommen Pauschalen für bestimmte ambulante Behandlungen zum Einsatz. Das Ziel: ein aktuellerer, besser strukturierter Tarif, der den heutigen Praxisalltag genauer abbildet.
TARMED war jahrzehntelang die Grundlage der ambulanten ärztlichen Abrechnung. TARDOC tritt an dessen Stelle und ordnet die Einzelleistungen neu.
Primär die ambulante ärztliche Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Praxen, die über die OKP abrechnen, arbeiten mit der neuen Tarifstruktur.
Selbstzahler- und Privatleistungen folgen weiterhin ihrer eigenen Logik. Der Wechsel von TARMED auf TARDOC betrifft in erster Linie den OKP-Bereich.
Einordnung für kleine Praxen
Nicht jede Praxis rechnet gleich ab. Wer überwiegend Selbstzahler:innen oder private Honorarleistungen abrechnet, ist vom TARDOC-Wechsel weniger direkt betroffen als eine Praxis, die stark über die OKP arbeitet. Trotzdem lohnt sich der Überblick.
Wer über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnet, sollte die neue Tarifstruktur kennen und mit den eigenen Verbänden sowie der zuständigen Krankenkasse abklären, wie konkret abgerechnet wird.
Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeut:innen im Anordnungsmodell über die OKP abrechnen — mit ärztlicher Anordnung. Die Tarif-Grundlage entwickelt sich weiter; die genaue Umsetzung klärst du am besten mit deinem Verband.
Privat- und Selbstzahlerleistungen laufen nicht über TARDOC. Hier zählt eine klare, nachvollziehbare Honorarrechnung — unabhängig von der Tarifreform.
Selbstzahler und Tarif 590
Tarif 590 steht für psychotherapeutische Privat- beziehungsweise Selbstzahlerleistungen. Für Praxen, die einen Teil ihrer Leistungen privat verrechnen, ändert der Wechsel von TARMED auf TARDOC an dieser Stelle wenig: Die Honorarrechnung an Klient:innen bleibt der zentrale Beleg.
Privatleistungen werden direkt an Klient:innen verrechnet. Eine verständliche PDF-Rechnung mit nachvollziehbaren Positionen ist hier wichtiger als die OKP-Tarifierung.
Seit dem 21. November 2025 sind in der QR-Rechnung nur noch strukturierte Adressen zulässig. Eine saubere Adressführung erleichtert die Zahlung.
Viele Praxen kombinieren OKP- und Selbstzahlerleistungen. Für den Selbstzahler-Teil brauchst du keine schwere Tarifsoftware — nur eine ruhige Rechnungsroutine.
Brücke zu TimeInvoicer
TimeInvoicer ist eine Android-App, die aus bestehenden Kalenderterminen Honorar- und Selbstzahlerrechnungen erstellt. Gerade im Privat- und Tarif-590-Bereich hilft das: Termin antippen, Leistung zuordnen, PDF-Rechnung prüfen, fertig — ohne doppelte Terminerfassung und ohne Cloud-Pflicht.
Kalendereintrag öffnen, Leistung prüfen, Honorar- oder Selbstzahlerrechnung als PDF erstellen.
Praxisdaten bleiben auf dem Android-Gerät. Kein laufender Cloud-Zwang, keine Werbe-SDKs in der App.

Loslegen
TARDOC betrifft vor allem die OKP-Welt. Für deine Selbstzahler- und Honorarrechnungen bleibt der Ablauf einfach: aus dem Kalender direkt zur PDF-Rechnung. Probiere TimeInvoicer aus und schau dir an, wie du Privatleistungen schnell verrechnest.